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Erklärung zur Barriere-Freiheit

Das Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation ist zuständig für diese Internet-Seite.

Es gibt in Hessen das Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Abkürzung ist: Hess-BGG.

In dem Gesetz steht:
Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.

Der Text auf dieser Seite gilt für diese Internet-Seite:
www.idea-frankfurt.eu
Wir erklären in diesem Text:
Einige Teile dieser Internet-Seite sind leider nicht barrierefrei.

Gesetzbuch Piktogramm

1. Information an uns

Sie haben Probleme auf der Internet-Seite gefunden?

Das heißt:
Es gibt Teile, die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

Das ist die Adresse:
DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation
Postfach 900 270
60442 Frankfurt am Main

Telefon: 069 2470 80
E-Mail: koordination@idea-frankfurt.eu

2. Diese Teile der Internet-Seite sind nicht barrierefrei

  • Auf der Internet-Seite gibt es Bedien-Elemente und Grafiken.
    Es gibt für einige Bedien-Elemente und Grafiken
    keine Texte zur Erklärung.
  • Auf der Internet-Seite gibt es Videos.
    Bei den Videos fehlt eine vollständige Beschreibung.
    Das heißt:
    Es gibt keinen Text zum Hören und
    nur teilweise Texte zum Lesen.
  • Tabellen auf unserer Seite sind nicht richtig beschrieben.
    Das bedeutet: Sie können von einem EDV-Programm für blinde Menschen nicht gelesen werden.
  • Auf der Internet-Seite gibt es Formular-Elemente.
    Die Beschriftung der Formular-Elemente ist nicht vollständig.
  • Auf der Start-Seite gibt es einen Slider.
    Das sind Fotos, die automatisch wechseln.
    Man kann den Slider nicht anhalten.
  • An manchen Stellen können Sie mit einem Link
    von unserer Internet-Seite auf eine andere Internet-Seite gehen.
    Jeder Link hat einen Text als Beschreibung.
    Manchmal ist die Beschreibung nicht vollständig.

Die Änderung dieser Probleme ist sehr aufwändig und teuer.
Der Nutzen ist jedoch gering.
Darum dürfen wir alles so lassen.
Das steht so im Gesetz.

3. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Prüfung der Barriere-Freiheit haben wir mit einem BITV-Test gemacht.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir am 19.10.2023 geschrieben.
Die Erklärung haben wir zuletzt am 19.10.2023 überprüft.

4. Durchsetzungs-Verfahren

Vielleicht denken Sie:

Ich habe einen Nachteil.
Weil die Internet-Seite nicht barrierefrei ist.
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Landes-Beauftragten für barrierefreie IT.

Das ist die Adresse:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 0641 303 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

© Text: Text in Leichter Sprache von AnWert e.V., Aachen.
© Bild: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013